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Marderfangsparset 3 keine extra Versandkosten

Marderfangsparset 3 keine extra Versandkosten2x60ml Marderlockstoff /Marderköder zum anlocken von Mardern und einsetzbar als Ködermittel in Lebendfallen + 1x 500ml Mardervergrämungsmittel + 1x Marderholzkastenlebendfalle extra und 1 Mardergürtel. Keine extra Versandkosten.
 
Art.Nr.:PD-01019


 
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Marderholzkastenfalle einfachMarderlockstoff/Ködermittel
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Marderabwehrgürtel bzw Waschbär bis 70 cm ObjektumfangMarderabwehrmittel 0,5 Liter Pumpsprayflasche
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Zum Mardersparset 3gehören : 2x60 ml Marderlockstoff-/Ködermittel  + 500ml Mardervergrämungsmittel + Marderholzkastendurchlauffalle/Waschbärfalle einfach + 1 Mardergürtel-bzw Waschbärgürtel
 
Der Lockstoff zur Anwendung in Lebendfallen. (z.b. auf trockenes Brot aufbringen ) 2x Dosen 60ml: Kann als Lockmittel in der Nähe der Falle ausgebracht werden um den Marder in die Falle zu locken eignet sich aber auch  als Ködermittel für die Ausbringung direkt in der Falle. Wir empfehlen Ihnen vor Aufstellung der Marderfalle mit rohen Hühnereiern vorzuködern.Marder haben bestimmte Wege und Pfade. Um diese Pfade zu erkunden,sollte der Marder zuerst einmal an einen Futterplatz gewöhnt werden. Jungtiere sind meistens unvorsichtiger als Alttiere. Die direkte Aufstellung einer Lebendfalle vor einer Vorköderung ist meistens erfolglos.Durchlaufholzkastenfallen haben sich bewährt,weil der Marder im dunkeln gefangen wird.Er gerät nicht Panik,und verletzt sich nicht am Gitter,wie das häufig in der Metallgitterfalle geschieht.Unsere Falle ist daher tierschutzgerecht.Man läßt erst einmal die Falle an beiden Seiten offen, bringt in der Falle das Ködermittel  aus. DerMarder kann durch die Falle laufen.Die Falle nimmt dadurch den Eigengeruch des Marders an. Diese  Fangmethode ermöglicht den Marder einfacher zu fangen.Professionelle Schädlingsbekämpfungen sind meistens sehr kostenintensiv,weil sie inder Regel viele Anfahrten kosten und sie führen nicht immer zum gewünschten Erfolg.An Regenfallrohren kann man Marderabwehrgürtel installieren .Damit wird  den Tieren das Anklettern der Dächer erschwert. Mit dem Mardervergrämungsmittel verhindert man,das der Marder sich an Plätze aufhält,wo er nicht erwünscht ist. Hier finden Sie das Mardersparset 1
                                                                                                                                                                                                   Mardersparset 2
 
 
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Jagdrecht Marder
Der Marder gehoe¶rt nicht zu den geschuetzen Tierarten (Bundesartenschutzgesetz).Er ist jagdbares Wild und unterliegt dem Jagdrecht.
In befriedeten Bezirken (Hausgrundstuecke,Hofraeume,Hausgaerten )ruht das Jagdrecht.Jagdhandlungen (Aufstellen von Fallen zum Marderfang) sind dem zustaendigen Revierinhaber bzw.deren Beauftragten(auch der Eigentuemer des Grundstuecks) erlaubt. Dies gilt fuer Marder, aber zeitlich begrenzt auf die Jagdzeit.
Man sollte Marder nicht toeten sondern lebend einfangen und umsiedeln.
 
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